Bundesnetzagentur untersagt Eintragungen in die Vectoring-Liste und verhindert "Rosinenpicken"

Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in mehreren Entscheidungen zugunsten der Telekom Deutschland GmbH bestehende Eintragungen in der sog. „Vectoring-Liste“ für unwirksam erklärt und dem Unternehmen die zukünftige Eintragung von Erschließungsabsichten an den betroffenen Kabelverzweigern (KVz) untersagt. Die Entscheidungen betreffen kreisweite Ausbauprojekte im Main-Kinzig-Kreis sowie im Landkreis Karlsruhe. Die Telekom hatte in beiden Fällen zunächst erklärt, keine eigenen Ausbauplanungen zu verfolgen. Nach Beginn des Vergabeverfahrens für den Betrieb eines kreisweiten Netzes rückte das Unternehmen von dieser Erklärung ab und kündigte einen umfassenden Eigenausbau im Fördergebiet an. Aufgrund der Entscheidung der BNetzA ist die Telekom nunmehr gehindert, die betroffenen KVz mit der Vectoring-Technologie zu erschließen. Auf diese Weise wird ein die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes gefährdendes „Rosinenpicken“ für die Dauer von bis zu drei Jahren ausgeschlossen.
LKT-Rundschreiben 184/2015 Bimdesnetzagentur [PDF-Dokument: 410 kB]

07.04.2015